Wagner
HWK Schwaben

Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der HWK Schwaben kommentiert LieferkettengesetzLieferkettengesetz verbessern

Eigentlich sollten kleine und mittlere Betriebe von den Verpflichtungen durch das Lieferkettengesetz ausgenommen sein. Aber bereits die deutsche Version dieses Gesetzes hatte zur Folge, dass große Industrieunternehmen ihre Nachweispflichten einfach durchreichten und das auch immer noch tun. Handwerksbetriebe in Schwaben kriegen seitenlange Fragenkataloge, die sie zu beantworten haben. Nochmal ein Stück Bürokratie obendrauf, obwohl das Maß schon lange voll ist.

Am 24. April steht nun im Europaparlament die Entscheidung zum europäischen Lieferkettengesetz an, nachdem sich zuvor der Europäischen Rat für das Gesetz ausgesprochen hatte. Grundsätzlich ergibt eine europaweite Regelung natürlich Sinn, damit sich alle Unternehmen im EU-Binnenmarkt an die gleichen Regeln halten müssen. Allerdings sind noch viele Fragen offen. Auch die nach rechtlichen Konsequenzen. Die Strafen, die großen Unternehmen drohen, scheinen wohl durchaus empfindlich werden zu können. Aber welche Konsequenzen drohen möglicherweise den Handwerksunternehmen? Stand jetzt alles ziemlich unklar.

Wir müssen immer wieder betonen, dass der Kampf für die Umwelt, gegen Ausbeutung oder Kinderarbeit selbstverständlich hehre Ziele sind. Das wollen wir mit unserer Kritik in keinster Weise infrage stellen. Unsere Fragen sind andere. Wie diese beispielweise: Warum werden Handwerksbetriebe, die ihre Lieferbeziehungen nur in Europa haben, nicht generell ausgenommen? Warum werden Lieferbeziehungen in Länder außerhalb der EU, wie beispielsweise die USA oder Kanada, in denen Recht und Ordnung herrschen, nicht auch ausgenommen? Wir als Handwerkskammer mahnen dringend Verbesserungen beim Lieferkettengesetz an.



„Warum werden Handwerksbetriebe, die ihre Lieferbeziehungen nur in Europa haben, nicht generell ausgenommen?“

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